Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23454
OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22 (https://dejure.org/2023,23454)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2023 - 24 U 347/22 (https://dejure.org/2023,23454)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 24 U 347/22 (https://dejure.org/2023,23454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,23454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Dieser - dem Kläger als Käufer eines Neuwagens grundsätzlich zustehende (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21 , NJW-RR 2022, 850) - Anspruch wird durch die im Rahmen der Vorteilsausgleichung vorzunehmende Anrechnung der gezogenen Nutzungsvorteile vollständig aufgezehrt.

    Insoweit beruhen der schadensauslösende Vertragsschluss zwischen Händler und Geschädigten einerseits und der Erwerb des Händlereinkaufspreises durch die Fahrzeugherstellerin auf derselben (mittelbaren) Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022, aaO).

    b) Allerdings gelten für den Anspruch aus §§ 826, 852 S. 1, §§ 818?ff. BGB mit Rücksicht auf seine Rechtsnatur als Restschadensersatzanspruch dieselben Grundsätze wie für den Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB ; insbesondere unterliegt auch der Restschadensersatzanspruch aus §§ 826, 852 S. 1 BGB nach den allgemeinen Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022, aaO).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Hieran ändert auch die am 21. März 2023 verkündete Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-100/21 nichts.
  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Aus denselben Gründen war es weiter naheliegend, dass eine solche Strategieentscheidung nicht etwa von einem untergeordneten Mitarbeiter im Alleingang, sondern von einem Vorstand oder einem sonstigen verfassungsmäßig berufenen Vertreter, dessen Verhalten der Beklagten zu 1 gemäß § 31 BGB zuzurechnen ist, getroffen oder jedenfalls gebilligt worden war ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 , VersR 2021, 324 Rn. 22).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Denn der Beklagten kann jedenfalls ab Beginn des Jahres 2018 nicht mehr der Vorwurf der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden, da diese ihre strategische unternehmerische Entscheidung, im eigenen Kosten- und Gewinninteresse das KBA und letztlich die Fahrzeugkäufer zu täuschen, ersetzt hat durch die Strategie, an die Öffentlichkeit zu treten, Unregelmäßigkeiten einzuräumen und in Zusammenarbeit mit dem KBA Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes zu erarbeiten, um die Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung zu bannen (vgl. auch BGH, Urteil v. 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 , juris-Rn. 37).
  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Zwar lässt sich der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht darauf stützen, dass ein Geschädigter einen wenigstens gelegentlichen Medienkonsum unterlassen hat und dementsprechend die Informationen aus der Medienberichterstattung nicht mitbekommen hat; denn niemand ist verpflichtet, im Verjährungsinteresse des deliktischen Schuldners generell die Medien zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil v. 29. Juli 2021 - VI ZR 1118/20 , juris-Rn. 18).
  • BGH, 14.07.2022 - VII ZR 422/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Diese auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeiten, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht hätten, hat der Kläger indes nicht ausgenutzt (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juli 2022, VII ZR 422/21 , NJW 2022, 3284 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Dabei kann es genügen, wenn der Schuldner den Gläubiger nur unabsichtlich von der Wahrung der Verjährungsfrist abgehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2019 - IV ZR 317/17 , BGHZ 224, 40 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Insoweit ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12 , juris-Rn. 15).
  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 680/21

    Zur Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimport im sogenannten Dieselskandal

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Insoweit wäre die Verjährung für einen solchen Anspruch nicht anders zu beurteilen als für Ansprüche aus § 826 BGB (vgl. nur BGH, Urteil v. 13. Juni 2022 - VIa ZR 680/21 , juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 622/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorteilsausgleichung im Rahmen des sog. Abgasskandals

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2023 - 24 U 347/22
    Dies bedeutet, dass sich der Kläger nicht nur den Verkaufserlös in Höhe von 43.129 und die gezogenen Nutzungsvorteile in Höhe von 23.735,20 EUR, sondern auch den in der hier unstreitig gegebenen Abzugsmöglichkeit der angefallenen Umsatzsteuer zu sehenden Vorteil in Höhe von 14.596 EUR anrechnen lassen muss (vgl. zu Letzterem BGH, Beschluss vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 622/21 , VRS 143, 12 Rn. 9 mwN).
  • OLG Naumburg, 07.11.2023 - 8 U 59/23

    Fahrzeugkaufvertrag: Verjährung eines Schadenersatzanspruchs aufgrund der

    Damit hatte er positive Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs; (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 01.08.2023, 1 U 24/23, Rn. 30; OLG Celle, Urt. v. 20.07.2023, 24 U 347/22, Rn. 16; OLG Hamm, Urt. v. 29.03.2023, 11 U 156/22, Rn. 28; jeweils juris).

    Die Verjährung bezieht sich auch auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.08.2023, 27 U 565/23e, Rn. 23; OLG Celle, Urt. v. 20.07.2023, 24 U 347/22, Rn. 30; jeweils juris) und begann mit Durchführung der Software-Updates nicht erneut zu laufen (vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 52).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht